Allgemein - Rechtsgrundlage
Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Regellungen zur Veranstaltung; Anfahrt; Camping etc.:
Definition Veranstaltungsgelände:
Veranstaltungsgelände meint und beinhaltet das Gelände in seiner Gesamtheit. Hierzu zählen alle ausgewiesenen Flächen wie Zelte, Bars, umbaute Gebäude und Hütten, Campingplatz, Parkplatz sowie die Wege und Zufahrten auf und zum Gelände selbst. Hier obliegt das Hausrecht während der Veranstaltung dem Veranstalter und/oder seinen Durchführungsgehilfen.
Mit dem Erwerb eines evtl. Tickets (Karte, Zeltplatzticket, etc.) und/oder dem Zutritt zum Veranstaltungsgelände, unterwirft sich der Besucher, Erwerber und/oder Karteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen:
- Erworbenen Karten sind bei Ankunft an der Kasse/Ausgabe vorzuzeigen und werden ggf. durch ein Armband ergänzt, welches zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Die Eintrittskarte wird entwertet und verliert somit ihre Gültigkeit. Das Armband ist nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz und auch ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet.
- die Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informiere Dich deshalb rechtzeitig vorher auf unserer Web- und/oder Facebook-Seite.
Eine evtl. rechtliche Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes eines evtl. Tickets. Eine Haftung darüber hinaus, findet in keinster Weise statt (Unterbringung, Zelten, Anfahrtskosten, etc.). Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher, die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art oder sonstigen gefährlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist generell untersagt.
- Das Mitbringen und/oder der Verkauf von Betäubungsmitteln jedweder Art ist absolut verboten und führt neben dem Platzverweis auch zu einer Anzeige bei den Ordnungsbehörden.
- Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten eingefriedeten Gelände der Veranstaltung verboten und führt neben dem Platzverweis auch zu einer Anzeige bei den Ordnungsbehörden.
- Am Einlass findet ggf. eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst vertritt das Hausrecht des Veranstalters und ist Weisungsbefugt gegenüber jedweden Besuchern.
- Ton-, Foto-, Film-und Videoaufnahmen in und auf der Veranstaltung, sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Eine kommerzielle Verwendung ist ausnahmslos untersagt.
- Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten Lärmpegels während der Veranstaltung, wird keinerlei Haftung übernommen. Eine unmittelbare Nähe zu den Lautsprechern/Boxen ist zu vermeiden.
- Das Rauchen und offenes Feuer in Waldgebieten ist nicht gestattet.
- Das Rauchen und offenes Feuer innerhalb sämtlicher Räumlichkeiten des Veranstaltungsgebäudes, ist nicht gestattet.
- Jede Gefährdung anderer Besucher ist strengstens untersagt.
- Der Veranstalter entscheidet gemäß der zum Zeitpunkt der Veranstaltung örtlich geltenden Hygienevorschriften, unter welchen Bedingungen die Veranstaltung stattfinden kann. Bei Absage der Veranstaltung durch behördliche Anordnungen und/oder Pandemie-Erlasse, behalten evtl. erworbene Tickets ihre Gültigkeit für die folgende Veranstaltung. Eine Rückerstattung erfolgt in solchem Falle zu keiner Zeit. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter vor, die Vorlage eines aktuellen negativen Tests auf das Coronavirus (inkl. seiner evtl. bekannten Varianten), der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder eines geeigneten Impfnachweises zu verlangen.
- Das Jugendschutzgesetz gilt uneingeschränkt an allen Tagen der Veranstaltung. Kinder unter 16 Jahren haben daher ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder aufsichtsbeauftragten Person keinen Zutritt (unterschriebener Nachweis der Eltern und Ausweisdokumente der begleitenden Person sind mitzuführen). Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung nur bis maximal 24 Uhr gestattet.
Generell ist unbedingt darauf zu achten, dass Kinder und jugendliche beim Besuch von Musikveranstaltungen über einen ausreichenden Gehörschutz verfügen – ohne Gehörschutz kann kein Einlass gewährt werden.
- Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Insbesondre ausgeschlossen sind Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind. In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wichtiger Pflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
- Sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung (auch die persönliche Haftung) der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt und/oder Verbleib zu/bei der Veranstaltung zu untersagen, wenn der Besucher nicht erlaubte Gegenstände oder Substanzen mit sich führt, ein sonstiges Risiko für die Sicherheit und Gesundheit des Besuchers oder anderer Besucher darstellt und/oder damit gegen die AGB in sonstiger Weise verstößt. Mit dem Ausschluss verliert eine evtl. Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Eine Rückerstattung evtl. vorverauslagter Kosten des Besuchers, ist in diesem Fall ausgeschlossen. Im weiteren geht ein Hausverbot stillschweigend einher.
- Es können während der Veranstaltung und im Vorfeld/Nachgang auf dem Gelände, Audio- und audiovisuelle Aufnahmen vom Veranstalter anfertigt werden, die auch Besucher einschließen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgelände, willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen Medien ein.
Für Inhaber eines Zeltplatzticket gilt außerdem/im Weiteren:
- das Zelten ist ab Freitag 09:00 Uhr ausnahmslos auf dem ausgeschilderten Zeltplatz gestattet
- wildes Zelten ist untersagt
- der Umweltschutz ist zu beachten
- es gilt der Grundsatz der Müllvermeidung; sämtlich selbst verursachter Müll ist vom Besucher selbst zu entsorgen
- das Anlegen eigner Feuerstellen ist nicht gestattet
- Grillen ist zulässig in Klein-Grills
- bei Waldbrandgefahr, Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen untersagt werden
- es ist verboten wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen
- Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten
- die Abreise hat bis Sonntag 14:00 Uhr zu erfolgen. Sämtliche Aufbauten und vor allem verursachter Müll, muss mitgenommen werden!
Bei Zuwiderhandlung und/oder Nichteinhaltung obiger Zeltplatzregeln, erfolgt ein Platzverweis für den Verursacher und seine Begleiter!
Für Führer eines KFZ/Krad gilt:
- die Anreise erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr
- Parken ist nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen erlaubt
- auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und den Zufahrten sowie dem Zelt- und Parkplatz gilt die Strassenverkehrsordnung (StVO)
- eine Bewachung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht
- das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr
- es ist verboten, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen
- Flucht- und Rettungswege sind zu jeder Zeit freizuhalten
- ein Parkberechtigung entfällt wenn das Fahrzeug mit undichtem Tank/Motor abgestellt wurde (Umweltschutzauflagen)
Bei Zuwiderhandlung und/oder Nichteinhaltung obiger Regeln, erfolgt ein Platzverweis für den Verursacher und seine Begleiter!
Für Kartenbestellungen (Veranstaltung; Tickets, Zeltplatzticket, etc.) über das Internet sind die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs.3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Karten/Tickets ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. (Amtsgericht München, Aktenzeichen: 182 C 26144/05)
Sofern auf der Webseite oder bei der Veranstaltung Preise genannt werden, so sind diese immer als Bruttpreise ausgewiesen.
Alternative Streitbeilegung:
Sofern der Käufer, der Verbraucher ist und ein Ticket online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Kommission seit dem 15.02.2016 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereitstellt.
Sofern der Besucher das Ticket nicht online erworben hat, so weist der Veranstalter darauf hin, dass er nicht bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.
Als Verbraucher ist jede natürliche Person zu bezeichnen.
->> Link zu EU-Kommission
Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Regelungen zum "DARK MARKET"
Marktordnung/ Besondere Geschäftsbedingungen (Zusatz-AGB`s) für unseren Flohmarkt im Schloss Jägersburg "DARK MARKET"
Das Betreten/ Befahren des Geländes bzw. der Zulieferwege, ist für Teilnehmer nur unter Anerkennung dieser Marktordnung gestattet.
Der Aufbau von Ständen darf vor Ort grundsätzlich nur nach vollständiger Bezahlung der Standmiete erfolgen (Vorkasse).
Den Anweisungen der Ordner, den Mitarbeitern und Gehilfen von Black-Pavilion-Party (im Folgenden "BPP" genannt) sowie den
Grundstückseigentümern ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung/ AGB sowie dem Marktfrieden können einen
Platzverweis für den Veranstaltungstag oder ein Hausverbot, ohne Gebührenerstattung, zur Folge haben.
Zum Verkauf sind sowohl private Anbieter als auch Gewerbetreibende zugelassen (eine Kopie der gültigen
Reisegewerbekarte ist bei Bewerbung/Buchung unaufgefordert zu übersenden). Es kann Neu- und Gebrauchtware veräußert werden.
Platzanspruch / Reservierungen / Verkaufszeiten / Warenangebote / Standgrößen / Reinigung / etc.
Die Bereitstellung von Standplätzen erfolgt durch den Veranstalter vor Ort. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz kann nicht gewährleistet werden.
Alle Reservierungen sind nur Gültig, wenn sie schriftlich (per Email) erfolgen, die Bezahlung getätigt ist und vom Veranstalter eine Schriftliche Bestätigung (per Email) erfolgte.
Die Aufbau-, Beginn-, Verkaufs- und Abbauzeiten sind unbedingt einzuhalten. Diese sind wie folgt:
25.10.24 Aufbau ab 12:00 Uhr bis 16 Uhr möglich / Start Verkauf ab 17:00 Uhr / Ende um 23:00 Uhr
26.10.24 Verkauf ab 12 Uhr / Ende um ca. 22:00 Uhr / Abbau bis 23:00 Uhr oder alternativ am 27.10.24 ab 09:00 Uhr möglich.
Die Gesamte Verkaufsfläche wird nach 23 Uhr bzw. Nachts abgesperrt und ist Alarmgesichert
Ein Abbau vom 25. auf den 26.10. ist damit nicht zwingend nötig.
Für die rechtliche Voraussetzungen, die zum Verkauf der angebotenen Waren erforderlich sind, ist jeder Aussteller selbst
verantwortlich. Waren deren Verkauf gegen geltendes Recht verstößt, oder eine Gefährdung oder Belästigung von Besuchern
darstellt, sind nicht zugelassen. Ein Verkauf von verfassungsfeindlichen oder politischen Waren jedweder Art, ist ebenfalls untersagt.
Die Einhaltung der gesetzlichen und Behördlichen Bestimmungen, wie Zollrecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht, Handel
mit genehmigungspflichtigen Artikel sowie vor geschriebene hygienische Anforderungen ist der Aussteller allein verantwortlich.
Der Veranstalter legt im Zweifel fest, ob bestimmte Waren unter dieses Verbot fallen. Bei einem Platzverweis etc., entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des "Stand-Spendengeldes" sowie etwaige entstandene Kosten oder entgangener Gewinn.
Die Platzgröße/Stellfläche pro Teilnehmer beträgt in der Breite ca. 3 Meter und in der Tiefe ca. 2 Meter. Andere Größen nur nach Absprache und Bestätigung durch den Veranstalter.
Die Verkaufsfläche ist vom Aussteller mit einer geeigneten Unterlage zu versehen (Teppich/Decken/Stoff/etc.) um Schäden am Boden durch Tischbeine, Rollen, etc. zu vermeiden. Eine private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Aussteller, denn jeder Flohmarktteilnehmer haftet unbegrenzt für alle Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen anrichten.
Der Standplatz ist sauber zu halten und nach Beendigung der Veranstaltung auch sauber zu verlassen. Bei
Nichtbeachtung kann in Einzelfällen eine Kaution, in gesonderten Fällen sogar eine Gebühr erhoben werden.
Große Restmüllsäcke sind am Infostand gegen eine geringe Gebühr (2,-€) zu erwerben.
Diese werden dann durch den Veranstalter entsorgt.
Zuletzt geändert am 19.04.2024
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.